Allgemeine Einkaufsbedingungen Daylight bv
1. Diese Bestellung und der abzuschließende Kaufvertrag unterliegen ausschließlich der belgischen Gesetzgebung, den nachfolgenden allgemeinen Bedingungen und gegebenenfalls den besonderen Bedingungen auf der Vorderseite. Diese Bedingungen haben stets Vorrang vor allen in den Dokumenten des Verkäufers genannten Klauseln. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmen im Sinne von art. I.1, 1° WER.
2. Nur eine schriftliche und unterzeichnete Bestellung auf dem Standardformular des Käufers ist gültig (gilt auch bei Änderung einer Bestellung). Für jede Internet- oder Online-Bestellung gelten ebenfalls ausschließlich die Daylight-Einkaufsbedingungen, die per E-Mail an den Verkäufer bestätigt werden. Selbst wenn aufgrund der Vorgehensweise des Verkäufers keine Möglichkeit für einen originalen Daylight-Bestellschein besteht, gelten dennoch ausschließlich die Daylight-Einkaufsbedingungen.
3. Nur die Rücksendung des hier beigefügten Duplikats dieses Bestellscheins, unterzeichnet vom Verkäufer, gilt als Auftragsbestätigung. Wird dieses Duplikat nicht innerhalb von 8 Tagen zurückgesandt, kann der Käufer die Bestellung als von Rechts wegen nichtig betrachten. Eine Lieferung, die ohne besagte Auftragsbestätigung erfolgt, beinhaltet stets die stillschweigende Annahme der vom Käufer festgelegten Einkaufsbedingungen durch den Verkäufer.
4. Die Preise sind nicht änderungsfähig. Sie umfassen alle zu zahlenden Abgaben, die Verzollungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten bis zum Lieferort. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials geht zu Lasten des Verkäufers.
5. Jeder Lieferung muss ein Lieferschein beiliegen, der die Art der Waren und die Nummer des Bestellscheins angibt. Diese Angaben müssen auch auf der Rechnung erscheinen. Der Käufer kann Teillieferungen ablehnen, sofern keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde. Die Annahme erfolgt ausschließlich beim Käufer und nur dessen Geräte gelten zur Kontrolle.
6. Bis einschließlich der Lieferung oder Installation am angegebenen Ort bleibt der Verkäufer allein verantwortlich für die Waren und trägt alle Risiken eines Verlusts oder einer Beschädigung derselben, unabhängig davon, ob die Transportkosten zu Lasten des Käufers gehen oder nicht. Der Verkäufer erklärt, dass die gelieferten Waren gebrauchsfertig sind, dass sie allen Spezifikationen der Bestellung und der gelieferten Dokumentation, den üblichen, gesetzlichen und reglementarischen Normen (Sicherheit, Hygiene, bakteriologische Qualität usw.) entsprechen und dass sie den normalen Anforderungen an Brauchbarkeit, Zuverlässigkeit und Lebensdauer genügen. Insbesondere müssen die Waren die CE-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung tragen; der Lieferant trägt diesbezüglich die gesamte Verantwortung und stellt den Käufer in dieser Hinsicht frei.
7. Die Mängel, die der Käufer bei der Lieferung in zumutbarer Weise feststellen kann (Kontrolle gegebenenfalls auf Stichproben beschränkt), werden innerhalb eines Monats gemeldet. Die Unterzeichnung eines Lieferscheins durch den Käufer beinhaltet niemals eine Anerkennung bezüglich des Zustands der Waren. Jegliche Ware, die nicht den Spezifikationen unserer Bestellung entspricht und bei der Annahme in unserem Bestimmungslager zurückgewiesen wird, wird auf Kosten des Lieferanten an diesen zurückgesandt oder 15 Tage lang zu seiner Verfügung in unserem Lager aufbewahrt. Die anderen, später festgestellten Mängel werden ab ihrer Entdeckung gemeldet. Der Käufer verfügt ab diesem Zeitpunkt über eine Frist von 6 Monaten, um den Verkäufer vorzuladen.
8. Die Liefertermine sind strikt einzuhalten, und deren Nichteinhaltung hat von Rechts wegen und ohne Mahnung nach Wahl des Käufers entweder eine Preisminderung von 5% pro Woche Verzug mit einem Höchstbetrag von 25% des Bestellwerts oder die Auflösung des Kaufvertrages und den Ersatz des verursachten Schadens zur Folge. Ebenso ist der Käufer berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung den Gegenstand des Bestellscheins anderweitig auf Kosten, Risiko und Gefahr des Lieferanten zu bestellen.
9. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab dem Ende des Monats, in dem die Rechnung eingegangen ist, sofern der Empfang der Waren vor dem Empfang der Rechnung erfolgt ist. Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem der Käufer seinem Finanzinstitut den Zahlungsauftrag erteilt. Bei vertragswidriger Lieferung verlängert sich die Zahlungsfrist bis zur einwandfreien Ausführung der Bestellung.
10. Der Vertrag, ganz oder teilweise noch nicht ausgeführt, wird ebenfalls von Rechts wegen und ohne Mahnung sowie vorbehaltlich Schadenersatz aufgelöst, wenn der Verkäufer für zahlungsunfähig erklärt wird, eine gerichtliche Reorganisation oder einen Zahlungsaufschub beantragt, zur Liquidation seines Vermögens schreitet oder wenn dieses gepfändet wird (art. XX.139 WER).
11. Sofern der Gegenstand der Bestellung Werkleistungen im Sinne von art. 30bis LSS-Gesetz (belgisches Sozialversicherungsgesetz) oder art. 400-408 EStGB 1992 (belgisches Einkommensteuergesetzbuch) betrifft, darf der Unternehmer zum Zeitpunkt der Zahlung keine Sozialschulden (art. 30bis LSS-Gesetz) oder Steuerschulden (art. 400 EStGB 1992) haben. Daylight behält sich das Recht vor, jederzeit das offizielle Online-Kontrollwerkzeug zur Prüfung des Vorliegens von Sozial- und Steuerschulden zu konsultieren. Im Falle offener Schulden zum Zeitpunkt der Zahlung wird Daylight die gesetzliche Einbehaltungspflicht ausüben (35% für Steuer, 35% für LSS) auf den Rechnungsbetrag.
12. Jeder Lieferant, der für Daylight Arbeiten ausführt, ist automatisch an die Daylight-NDA (Geheimhaltungsvereinbarung) gebunden. Die Annahme der Zahlung der Rechnung des Lieferanten beinhaltet automatisch die Annahme der NDA. Ferner hat sich der Lieferant jederzeit an die vertragliche Verpflichtung „What happens at Daylight stays at Daylight" zu halten. Alles, was bei Daylight an Marken, Produkten, Kunden, Lieferanten und sonstigen Informationen gesehen wurde, wird vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft. Alle Materialien, Produkte, Software, Hardware und Lizenzen, die von Daylight zur Ausführung der Arbeiten zur Verfügung gestellt wurden, werden zurückgegeben. Alle Daten, Texte und Dateien von Daylight, die sich auf Computern befinden, sind nach Abschluss der Arbeiten oder der Zusammenarbeit zu löschen. Es darf keine Kopie von Daylight-Daten (digital oder analog) aufbewahrt werden.
13. Während der Ausführung der Bestellung ist der Käufer berechtigt, jederzeit eine Kontrolle in den Anlagen des Verkäufers und seiner Subunternehmer durchzuführen. Für jede Bestellung von Drucksachen und Artikeln mit Aufdruck muss ein Druckmuster zur Genehmigung vorgelegt werden.
14. Jede Bestellung gilt nur für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum und die ursprünglich vereinbarte Menge im Bestellschein. Eine automatische Verlängerung wird stets abgelehnt. Sofern die Verkaufsbedingungen oder der Vertrag des Lieferanten eine automatische Verlängerung vorsehen, ist diese ungültig. Die Annahme unserer Bestellung oder die Annahme unserer ersten Zahlung beinhaltet die Zustimmung des Lieferanten zu unseren Einkaufsbedingungen und damit auch zur Unmöglichkeit einer automatischen Verlängerung. Jede Bestellung gilt für den ausdrücklich vereinbarten Zeitraum von 1 Tag bis 1 Jahr. Keine Bestellung darf den Zeitraum von 1 Jahr überschreiten, ohne dass hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung von Daylight unterzeichnet wurde. Jede Form des Lastschriftverfahrens ist daher von vornherein ausgeschlossen. Daylight wird niemals eine Einzugsermächtigung akzeptieren, und jede Form einer Einzugsermächtigung ist daher rechtsungültig. Jeder Versuch eines Lieferanten, dennoch eine automatische Verlängerung durch (unrechtmäßige) Rechnungsstellung durchzusetzen, hat zur Folge, dass Daylight Verwaltungskosten in Höhe von 500 Euro zuzüglich des anwendbaren belgischen MwSt.-Satzes in Rechnung stellt. Sollten wir die Anfechtung der automatischen Verlängerung gerichtlich durchsetzen müssen, wird eine Verfahrensentschädigung in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich des anwendbaren belgischen MwSt.-Satzes zusätzlich zu allen gesetzlichen Vergütungen und Gerichtskosten in Rechnung gestellt.
15. Jeder Streitfall bezüglich der Ausführung, der Gültigkeit oder der Auslegung des Kaufvertrags unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Ostflandern, Abteilung Gent.
Version 2026-05-12 - Daylight bv